⚖️ Rechtsstatus auf einen Blick — Wien, Österreich
Überblick
Wien liegt eine Zugfahrt von München, Prag und Budapest entfernt, und sein Cannabisrecht liegt dazwischen: strenger als in Deutschland, in der Praxis milder als in Ungarn. Der Besitz jeder Menge Cannabis ist in Österreich strafbar. Das Gesetz lenkt kleine Eigengebrauchsfälle lediglich an der Strafe vorbei.
Besucher verwirren vor allem die Hanfshops mit Blüten, die wie Gras aussehen, und frei verkaufte Cannabis-Stecklinge. Beides ist kein Schlupfloch: Alles mit nennenswert THC bleibt illegal.
Aktuelle Rechtslage
Cannabis fällt unter das Suchtmittelgesetz (SMG). Nach § 27 Abs. 1 sind Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr sowie die Weitergabe von Cannabis mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätzen Geldstrafe bedroht. Bei reinem Eigengebrauch sinkt die Obergrenze auf 6 Monate. Auch der Anbau zur THC-Gewinnung ist erfasst. Der Konsum selbst ist nicht strafbar, aber rauchen kann man nur, was man besitzt.
Zentral ist § 35: Bei Taten ausschließlich für den persönlichen Gebrauch und ohne Vorteil muss die Staatsanwaltschaft vorläufig von der Verfolgung zurücktreten und eine Probezeit von 1 bis 2 Jahren bestimmen. Bei Cannabis kann die übliche Stellungnahme der Gesundheitsbehörde entfallen, außer es gab in den letzten fünf Jahren ein Suchtmittelverfahren. Ein Freispruch ist das nicht: Eine neue Tat in der Probezeit kann das Verfahren wieder eröffnen.
Handel beginnt über der Grenzmenge von 20 Gramm reinem THC. Nach § 28a drohen dafür bis zu 5 Jahre, über dem 15-Fachen der Grenzmenge 1 bis 10 Jahre und in den schwersten Fällen 1 bis 15 Jahre.
Hanfblüten mit höchstens 0,3 % THC sind kein Suchtgift. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof im Jänner 2025 rauchbare Blüten der Tabaksteuer und dem Tabakmonopol unterstellt hatte, beschloss der Nationalrat im Dezember 2025 eine Novelle: Lizenzierte Hanfshops dürfen sie bis Ende 2028 verkaufen, danach nur noch Trafiken. Synthetisches HHC ist seit März 2023 in Herstellung und Handel verboten. Fahren nach Konsum ist eine Verwaltungsübertretung nach der StVO: 800 bis 3.700 € Strafe und Führerscheinentzug, bei Verweigerung der Untersuchung 1.600 bis 5.900 €. Einen gesetzlichen THC-Grenzwert gibt es nicht. Medizinisches Cannabis beschränkt sich auf Arzneimittel wie Dronabinol.
Realistische Konsequenzen
Wer als Tourist mit ein paar Gramm am Donaukanal erwischt wird, muss das Cannabis abgeben, seine Daten angeben und wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Eine Strafe zum Sofortbezahlen gibt es nicht. Meist endet die Anzeige mit einem Rücktritt nach § 35 und einem Schreiben mit Probezeit, ohne Prozess und ohne Verurteilung. Käufer sind nicht geschützt: Als die Polizei im Juli 2026 am Praterstern einen Dealer mit 282 Gramm festnahm, wurde auch sein Kunde angezeigt.
Verschärfend wirken mehrere Päckchen, eine Waage, Bargeld, Minderjährige oder ein früheres Suchtmittelverfahren. Die Einsatzgruppe Straßenkriminalität macht Scheinkäufe am Reumannplatz, am Keplerplatz und entlang der U6; im September 2026 nahm sie dort vier mutmaßliche Dealer fest. Ausländer genießen keine Nachsicht. Wer sich einer Kontrolle widersetzt, riskiert eine zusätzliche Anzeige, die keine Diversion abdeckt.
📡 Regulation Pulse
- 29. Jänner 2025: Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass rauchbare Hanfblüten der Tabaksteuer unterliegen; das Finanzministerium untersagt reinen Hanfshops daraufhin den Verkauf.
- März 2025: Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS tritt ihr Amt an; eine Cannabis-Legalisierung ist nicht Teil ihres Programms.
- 10. Dezember 2025: Der Nationalrat beschließt die Novelle des Tabakmonopolgesetzes. Lizenzierte Hanfshops dürfen Blüten mit niedrigem THC-Gehalt bis Ende 2028 verkaufen, ab 2029 nur noch Trafiken. Der Österreichische Cannabis-Bundesverband kündigt eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.
- Juli–September 2026: Die Wiener Polizei führt wiederholt Suchtgift-Schwerpunktaktionen am Praterstern, Reumannplatz und Keplerplatz durch und zeigt auch Käufer an.
Öffentliche Meinung
Österreich ist gespalten. Eine Umfrage von Unique Research für profil vom Juli 2023 (500 Befragte) ergab 50 % für eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene und 42 % dagegen, kaum verändert gegenüber 49 % im Februar 2022. In der Regierung befürworten nur die NEOS eine regulierte Abgabe; die ÖVP lehnt eine Legalisierung klar ab.
Praktische Hinweise für Besucher
Kaufen Sie in Wien kein Cannabis. Straßendealer am Praterstern, am Donaukanal und an U6-Stationen stehen im Fokus der Polizei, und auch Käufer werden angezeigt.
Bringen Sie kein Cannabis aus Deutschland oder Tschechien mit. Die Einfuhr ist nach § 27 strafbar; größere Mengen gelten als Suchtgifthandel.
Behandeln Sie Blüten aus dem Hanfshop wie Tabak, nicht wie Gras. Sie enthalten höchstens 0,3 % THC. Kaufen Sie nur bei lizenzierten Shops oder in Trafiken, und fahren Sie danach nie Auto.
Kaufen Sie keine Stecklinge, um sie zu Hause großzuziehen. Der Verkauf nicht blühender Pflanzen wird geduldet, der Anbau zur THC-Gewinnung ist strafbar.
Transportieren Sie kein Cannabis über den Flughafen Wien-Schwechat. Das gilt auch für Schengen-Flüge, die trotzdem als Aus- und Einfuhr zählen.
Bleiben Sie bei einer Polizeikontrolle ruhig und kooperativ. Eine kleine Eigengebrauchsmenge endet meist mit einem Rücktritt nach § 35; halten Sie sich in der Probezeit aus Schwierigkeiten heraus.

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