⚖️ Rechtslage auf einen Blick — Zürich, Schweiz
Überblick
Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz und ihr wichtigster Verkehrsknoten. Hier läuft auch der grösste legale Cannabis-Verkaufsversuch des Landes, und genau das führt Besucher in die Irre. Cannabis ist in der Schweiz nicht legal. Kleine Mengen sind entkriminalisiert, und der legale Verkauf über Apotheken und Social Clubs ist für Touristen gesperrt.
Die Faustregel: Bis 10 Gramm dabeizuhaben ist straflos, aber ein Joint in der Öffentlichkeit kostet CHF 100, und Kauf, Verkauf oder Grenzübertritt sind eine ganz andere Sache.
Die aktuelle Rechtslage
Cannabis mit 1 % THC oder mehr ist ein verbotenes Betäubungsmittel nach dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (BetmG). Nach Art. 19 BetmG werden unbefugter Anbau, Verkauf, Transport oder Einfuhr mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft; in schweren Fällen wie bandenmässigem oder gewerbsmässigem Handel droht mindestens 1 Jahr.
Der Eigenkonsum ist separat geregelt. Seit 2013 zahlen Erwachsene, die beim Cannabiskonsum erwischt werden, eine Ordnungsbusse von CHF 100, sofern sie höchstens 10 Gramm dabeihaben. Das Cannabis wird eingezogen. Das Bundesgericht entschied 2017, dass der blosse Besitz von bis zu 10 Gramm für den Eigenkonsum eine straflose Vorbereitungshandlung ist, und im Juli 2023, dass die Polizei es auch nicht einziehen darf. Über 10 Gramm oder bei wiederholtem Konsum folgt ein ordentliches Verfahren mit Busse nach Art. 19a BetmG.
Hanf mit unter 1 % THC ist legal und wird als CBD-Blüten und -Zigaretten verkauft. Medizinalcannabis dürfen Ärztinnen und Ärzte seit dem 1. August 2022 ohne Ausnahmebewilligung des Bundes verschreiben. Im Strassenverkehr gilt: Ab 1,5 µg/L THC im Blut sind Sie von Gesetzes wegen fahrunfähig, unabhängig von tatsächlichen Ausfallerscheinungen. Das bedeutet ein Strafverfahren, Bussen und Kosten von oft über CHF 2000 und einen Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten.
Die legale Ausnahme ist Züri Can, eine Studie von Stadt und Universität Zürich, die seit August 2023 läuft. Rund 2300 Teilnehmende kaufen geprüftes Cannabis an etwa 20 Apotheken, Social Clubs und im Drogeninformationszentrum (DIZ). Teilnehmen kann nur, wer mindestens 18 ist, regelmässig konsumiert und mit Nachweis in der Stadt Zürich wohnt.
Realistische Konsequenzen
Ein erwachsener Tourist mit ein paar Gramm in der Tasche, der nicht konsumiert, hat keine Straftat begangen; seit dem Urteil von 2023 muss die Polizei ihm das Cannabis zurückgeben. Wer an der Limmat oder im Club beim Kiffen erwischt wird, erhält vor Ort die Busse von CHF 100, und das Cannabis ist weg. Es ist ein Bussenzettel, kein Strafregistereintrag.
Das Risiko steigt schnell, wenn die Polizei Handel vermutet. Seit Juli 2026 hat die Stadt vier Brennpunkte in den Kreisen 1 und 4 bezeichnet: rund um die Bäckeranlage, das Kasernenareal, Hauptbahnhof/Gleis 3 und Gessnerallee sowie abends den Schanzengraben. Dort wurden Fusspatrouillen, Personenkontrollen und Ermittlungen gegen den Drogenhandel verstärkt. Auf der nahen Ausgehmeile Langstrasse wird man auf der Strasse angesprochen. Wer dort bei einem Dealer kauft, steht mitten in einem Handelsverfahren, und mehr als 10 Gramm, mehrere Säckchen oder Bargeld machen aus einer Busse eine Strafverfolgung. Ausländer werden nicht milder behandelt.
📡 Regulierungs-Puls
- 29. August bis 1. Dezember 2025: Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) schickt ihren Entwurf eines Cannabisproduktegesetzes in die Vernehmlassung: ab 18 Jahren, bis zu 3 Pflanzen zu Hause, Verkauf nur über lizenzierte, nicht gewinnorientierte Verkaufsstellen, Werbeverbot.
- 8. Mai 2026: Nachdem sich 15 von 26 Kantonen ablehnend oder eher ablehnend äussern, beschliesst die SGK-N mit 16 zu 8 Stimmen weiterzuarbeiten; eine Subkommission überarbeitet den Entwurf zu Jugendschutz, Vollzug und Onlinehandel.
- März 2026: Zürich verlängert Züri Can um zwei Jahre bis Oktober 2028, mit CHF 800 000 Budget.
- Juli 2026: Die Stadt verstärkt die Polizeipräsenz an vier Drogen-Brennpunkten in den Kreisen 1 und 4.
Öffentliche Meinung
Die Bevölkerung ist weiter als die Politik. Eine Sotomo-Umfrage von 2021 unter 3166 Personen ergab eine Zweidrittelmehrheit für die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken mit strengem Gesundheitsschutz und über 80 % Zustimmung zu Pilotversuchen in Städten, die solche planten. Zürich zufolge hat der Versuch dem Schwarzmarkt rund CHF 7,5 Millionen entzogen. Die meisten Kantone bleiben aber skeptisch, und ein fertiges Gesetz könnte noch vors Volk kommen.
Praktische Hinweise für Besucher
Kiffen Sie nicht in der Öffentlichkeit. Das ist der eine Fall, der Sie zuverlässig CHF 100 und Ihr Cannabis kostet.
Bleiben Sie unter 10 Gramm. Darüber wird auch Eigenkonsum zum Strafverfahren.
Kaufen Sie nicht an der Langstrasse oder an den Brennpunkten. Die Polizei nimmt dort Dealer ins Visier, und Züri-Can-Stellen verkaufen Ihnen nichts.
Nehmen Sie weder Cannabis noch CBD-Blüten nach Deutschland mit. Die Schweiz erlaubt Erwachsenen die Einfuhr von 10 Gramm, Deutschland bestraft jede Einfuhr, und Schweizer CBD mit 1 % THC ist dort illegales Cannabis.
Transportieren Sie kein Cannabis über den Flughafen Zürich. Mit der Landung gilt das Recht Ihres Ziellandes.
Fahren Sie nach dem Kiffen nie Auto, auch nicht nach CBD. Der Grenzwert von 1,5 µg/L kann noch Stunden später überschritten sein.

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